Beratung / Prüfung / Wartung / Service
In Brandenburg besteht seit dem 01.07.2016 eine Rauchmelderpflicht für Neu- und Umbauten, für Bestandsbauten seit 31.12.2020.
Rauchmelder müssen in allen Aufenthaltsräumen (ausgenommen Küche) und in allen Fluren, über die Rettungswege führen, installiert werden.
Die Vorschriften zur Rauchmelder Wartung sind in der DIN 14676 geregelt.
Die Prüfung und Pflege soll regelmäßig gemäß Herstellerangaben erfolgen, mindestens jedoch alle 12 Monate.
Quelle: www.rauchmelder-lebensretter.de
Als Fachkraft für Rauchwarnmelder nach DIN 14676 stehe ich Ihnen gern als Berater vor dem Kauf zur Verfügung und überprüfe auch Ihre Rauchwarnmelder.
Gerne können Sie uns über das Kontaktformular oder per Telefon erreichen.